Zuweisende
Auftraggebende für die ambulanten Kinder- Jugend- und Familienbegleitungen sind in der Regel Fachpersonen der Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz), Sozialdienste und Sozialzentren, Jugendanwaltschaften, Berufsberatende der SVA-Stellen und Berufsbeistände.
kjuf verfügt über eine Leistungsvereinbarung mit dem Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) des Kantons Zürich.