Zusammenarbeit

Für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist eine spezifische und transparente Auftragsklärung, sowie eine tragfähige und verlässliche Arbeitsweise entscheidend.

Zuweisende

Auftraggebende für die ambulanten Kinder- Jugend- und Familienbegleitungen sind in der Regel Fachpersonen der Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz), Sozialdienste und Sozialzentren, Jugendanwaltschaften, Berufsberatende der SVA-Stellen und Berufsbeistände.
kjuf verfügt über eine Leistungsvereinbarung mit dem Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) des Kantons Zürich.

Arbeitshaltung

Wir suchen bei jedem Auftrag nach individuellen Lösungen, die der Situation und dem Bedarf der/des Jugendlichen und jungen Erwachsenen oder des gesamten Familiensystems gerecht werden. Grundsätzlich stehen dabei die Ressourcen des Einzelnen und die Stärkung der vorhandenen Kompetenzen im Fokus. Wir arbeiten mit einem systemischen und lösungsorientierten Ansatz.